Um die Akzeptanz insbesondere von Wind an Land zu steigern wird die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingeführt: Das nächtliche Dauerblinken der Windenergie-Anlagen wird beendet, sie leuchten nur, wenn ein Flugzeug in der Nähe ist.
Außerdem sollen mit dem Gesetzentwurf zahlreiche energiepolitische Anliegen adressiert werden. Das BMWi nennt folgende Punkte:
- Absenkung der PV-Vergütungen für Neuanlagen im Segment 40–750 kW: Die Kosten für PV-Anlagen sind in den vergangenen Jahren stärker gefallen als die Vergütung im EEG. Dies hat zu einer deutlichen Überförderung geführt, die zu Lasten aller Verbraucher wirkt. Der Abbau dieser Überförderung ist auch beihilferechtlich zwingend vorgegeben. Für Anlagen bis 40 kW ändert sich nichts. Damit ist das Segment der privaten Haushalte nicht betroffen.
- Weitergeleitete Strommengen: Es wird eine Schätzmöglichkeit für an Dritte weitergeleitete Strommengen geschaffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dies in einem Hinweisblatt Stromzähler zur Besonderen Ausgleichsregelung bereits angekündigt. So wird sichergestellt, dass die betroffenen Unternehmen ihre Umlageprivilegien weiterhin erhalten.
- EEG-Privilegierung für Neuanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Umsetzung des beihilferechtlichen Kompromisses mit der Europäischen Kommission. Durch die Neuregelung erhalten 98% der Anlagen wieder ihre bis Ende 2017 geltende Privilegierung (d.h. nur 40% EEG-Umlage). Für ca. 200 Anlagen steigt die Umlage je nach Rentabilität graduell an. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.
- Ermöglichung von Modernisierungen größerer Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen: beihilferechtliche Überlagerung des KWKG erforderte Aufgabe des sogenannten „gewillkürten Anlagenbegriffs“. Seitdem gilt ein „weiter Anlagenbegriff“ im KWKG. Unter diesem sind Modernisierungsvoraussetzungen für große Anlagen schwerer zu erfüllen. Deshalb erfolgen punktuelle Anpassungen, die auch größeren KWK-Anlagen Modernisierungen unter erleichterten Voraussetzungen ermöglichen
- Netzkodex (RfG): Es wird eine Übergangsregelung für Anlagen geschaffen, die ab jetzt gekauft werden. So wird vermieden, dass diese Anlagen im April 2019 auf den dann geltenden, neuen Standard nachgerüstet und neu zertifiziert werden müssen.
- Die Kapazitätsreserve, die die Versorgungssicherheit garantieren soll, wird an die Vorgaben der beihilferechtlichen Genehmigung angepasst und wird nun am 1. Oktober 2020 beginnen.
Die ersten Stellungnahmen zum Energiesammelgesetz:
Zur Verabschiedung des Energiesammelgesetzes durch das Bundeskabinett erklärt der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke:
„Es ist gut, dass das lang überfällige Energiesammelgesetz nun endlich aufs parlamentarische Gleis gesetzt wurde. Allerdings verschenkt der Kabinettsentwurf vor allem bei der Kraft-Wärme-Kopplung viel Energiewende-Potenzial. So sollte dem steigenden Anteil erneuerbarer Gase im Gasnetz auch bei der Förderung von KWK-Anlagen Rechnung getragen werden. Die geplante Nicht-Anrechenbarkeit der Mitverbrennung erneuerbarer Gase in KWK-Anlagen auf den zur Eigennutzung erzeugten Strom sendet dabei ein völlig falsches politisches Signal aus. Das Mitverbrennen erneuerbarer Gase darf nicht behindert, sondern muss explizit angereizt werden, um auch den Wärmesektor weiter zu defossilieren.
Gleichzeitig sollte die Nutzung grüner Gase aus Power-to-Gas-Anlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz durch den zeitlich begrenzten Teil-Wegfall der EEG-Umlage angereizt werden. Dadurch können die notwendigen Skaleneffekte in der Kostendegression für diese zentrale Energiewende-Technologie erreicht werden. Zudem schlagen wir vor, den Anteil erneuerbarer Gase im Gassystem etwa durch eine verpflichtende Mindestquote für erneuerbare Gase oder einen CO2-Preis zu steigern.“
Pressestatement des Bundesverbandes Solarwirtschaft vom 6.11.2018
Das Bundeskabinett hat am gestrigen Montag den Entwurf des Energiesammelgesetzes beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren. Aus Reihen der Koalitionsfraktionen ist bereits Widerspruch vernehmbar. Dazu sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft:
„Jetzt ist es die Aufgabe des Bundestags, den Referentenentwurf zu einem sinnvollen Energiewendegesetz zu machen und Hindernisse für die Photovoltaik abzubauen wie den 52-Gigawattdeckel oder die Eigenverbrauchsabgabe. Ad-hoc-Einschnitte wie die geplante Sonderkürzung der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen entziehen laufenden Projekten den Boden und entwerten dauerhaft die Sonderausschreibungen. Mit dem sogenannten atmenden Deckel verfügt die Politik über ein funktionierendes Instrument, das die Vergütung an gesunkene Preise anpasst und zugleich Planungssicherheit für die Branche wahrt.“
Hintergrund
Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert an dem geplanten Vorhaben vor allem 2 Punkte:
- Die Bundesregierung trifft mit den geplanten Einschnitten einen der wichtigsten Motoren der Energiewende. Rund die Hälfte der jährlich neu installierten PV-Leistung ist von den nun geplanten Förderkürzungen betroffen, das PV-Anlagensegment mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowattpeak auf Gebäuden. Deutschland wird seine Klimaschutzziele nur erreichen und Strafzahlungen für zu hohe CO2-Emissionen nur vermeiden können, wenn die Bundesregierung den Photovoltaikausbau nicht nur auf Freiflächen, sondern auch auf Gebäuden deutlich erhöht. Körnig: „Überzogene Fördereinschnitte stehen dem Klimaziel ebenso im Wege wie der 52-Gigawatt-Förderdeckel, der spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werden dürfte. Die Bundesregierung kann nicht auf der einen Seite den Eigenverbrauch und die Direktversorgung mit Solarstrom unter anderem durch die anteilige EEG-Umlage weiterhin massiv behindern und andererseits noch erforderliche EEG-Marktprämien zu schnell kappen.“
- Mit der kurzen Vorwarnzeit greift der Referentenentwurf tief in die Planungssicherheit der Handwerksbetriebe ein. Die Befürchtung: Viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen werden sich nicht mehr erfüllen lassen; Gewerbebetriebe werden von einer Investition abgeschreckt. Der BSW fordert, die Förderkürzung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zumindest zeitlich zu verschieben und zu strecken, um den Vertrauensschutz der Branche zu sichern.
Der BSW weist zudem darauf hin, dass sich eine maßvolle Anpassung der Solarstromvergütung für neue Solarstromanlagen in den nächsten Monaten durch den in § 49 EEG geregelten atmenden Degressions-Mechanismus von selbst ergeben hätte.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. äußert sich in einer Pressemeldung vom 7.11.2018 folgendermaßen:
"Umfangreiches ‚¸Energie-Sammelgesetz‛ contra
Vertrauensschutz und Planungssicherheit
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am vergangenen Donnerstag einen umfangreichen Gesetzesentwurf als Energie-Sammelgesetz veröffentlicht, der bereits vom Kabinett verabschiedet wurde und in Kürze in das parlamentarische Verfahren geht. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. hat dazu eine Stellungnahme verfasst. Hauptkritikpunkt ist eine plötzlich vorgesehene Absenkung der Vergütung für größere Solarstromanlagen in Höhe von 20 % schon zum 1.1.2019.„Diese abrupte massive Absenkung ist von den vielen mittelständischen Unternehmen der Branche nicht zu leisten.“, so Jörg Sutter, Vizepräsident der DGS. „Viele gewerblichen Solarprojekte und Anlagen des Mieterstroms sind aktuell für kommendes Jahr in der Planung. Sie können so nicht realisiert werden, Vertrauensschutz und Planungssicherheit werden mit Füßen getreten“.Die DGS lehnt diese Kürzung strikt ab und kritisiert noch weitere Punkte des Gesetzesentwurfes. Die Solarstromtechnik ist eine der Säulen der Energiewende in Deutschland, die weiter engagiert ausgebaut werden muss – für den Klimaschutz und die Energiewende. Bis 2030 soll ein Anteil an erneuerbaren Energien von 65 % bei der Stromerzeugung in Deutschland erreicht werden. „Es reicht dafür nicht, immer in Sonntagsreden die Energiewende zu loben und dann montags Gesetze zu verabschieden, die die Umsetzung unmöglich macht“, so Sutter. "
Der Solar Cluster Baden-Württemberg äußerte sich am 7. November gegenüber der Presse wie folgt:
Neue Photovoltaik-Kürzungspläne aus Berlin bedrohen Solarstromausbau
Solar Cluster fordert Änderung am Entwurf zum Energiesammelgesetz
Das Bundeswirtschaftsministerium will zum Jahreswechsel für neue große Solaranlagen eine Vergütungskürzung vornehmen. Die Kürzungspläne gehen aus dem Referentenentwurf des Energiesammelgesetzes hervor, den das Bundeskabinett am 5. November beschlossen hat. Betroffen ist der Vergütungsanteil bei größeren Photovoltaikanlagen auf Gebäuden für die installierte Leistung von 40 bis 750 Kilowatt. Konkret soll die Vergütung am 1. Januar 2019 nicht wie bislang vorgesehen, 10,36 Cent pro Kilowattstunde betragen, sondern nur noch 8,33 Cent – rund 20 Prozent. Rund die Hälfte der aktuell neu installierten Photovoltaikleistung entfällt auf dieses Anlagensegment. Diese größeren Solarstromanlagen sorgen nach Daten der Bundesnetzagentur dafür, dass 2018 erstmals seit fünf Jahren das Zubauziel der Bundesregierung von rund 2,5 Gigawatt erreicht werden dürfte. Werden die Pläne der Bundesregierung realisiert, rechnen Experten mit einem Einbruch des Marktes. Darauf weist der Solar Cluster Baden-Württemberg hin und fordert eine Änderung am Gesetzesentwurf.
Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme von Solar Cluster
Das Bundesministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft meldete sich heute, 8. November, per Pressemitteilung zu Wort:
Zubaudeckel für PV-Anlagen muss weg
Baden-Württembergs Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Energiepolitik endlich an den Notwendigkeiten des Klimaschutzes auszurichten. „Es ist kaum auszuhalten, wie die schwarz-rote Koalition beim Klimaschutz agiert. Entscheidungen werden spät oder gar nicht getroffen und dann sind sie oft auch noch kontraproduktiv – wie jetzt beim Energiesammelgesetz“, sagte Untersteller heute (08.11.) am Rande der Umweltminister-Konferenz in Bremen.
Er kritisierte deutlich die Entscheidung der Bundesregierung, die Einspeisevergütung für große PV-Anlagen zu senken, aber den Zubaudeckel bei insgesamt 52 Gigawatt unverändert zu lassen. Gerade jetzt, wo die Solarbranche die Talsohle durchschritten habe, sei diese Entscheidung ein fatales Signal: „Die Einspeisevergütung für große PV-Dachanlagen um 20 Prozent zu kürzen, wirkt wie ein Stoppschild für die Solarenergie. Das passt in kein Energieszenario der Bundesregierung, ebenso wenig wie der Zubaudeckel, der endlich weg muss. Nach dem Abwürgen der Windenergie ist nun offenbar die Solarbranche dran. Was wir erleben, ist energiepolitischer Unsinn“, sagte Untersteller.
Spätestens in zwei oder drei Jahren sei die festgelegte Grenze erreicht und damit das Ende des PV-Zubaus, führte Untersteller aus. Investitionen würden ausbleiben, die Erzeugung erneuerbarer Energien sich verlangsamen, der Klimaschutz auf der Strecke bleiben.
Kritik übte Untersteller auch an der Gleichsetzung der Vergütungshöhe für Freiflächenanlagen und große Dachanlagen. Es sei einfach nicht gerechtfertigt, beide Arten von PV-Anlagen gleich zu behandeln, weil sich auch die Investitionskosten deutlich unterschieden: „Wer PV auf Dächer lenken will, wo sie sicher konfliktärmer zu installieren sind, muss den Solarstrom vom Dach höher vergüten als den Solarstrom vom Boden“, sagte Untersteller.
(Der Umweltminister wird am kommenden Montag (12.11.) auf dem Solarbranchentag in Stuttgart unter anderem mit dem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß, über die aktuelle Situation der PV in Deutschland diskutieren.)