Sie befinden sich hier:
Startseite
>>
Energienews
>>
Einigung bei EEG-Eigenversorgung
Startseite
Leistungen
Energie-Beratung
Baubegleitung
Bau-Modernisierung
Energieausweis
Thermografie
Luftdichtheitsprüfung
Blower-Door-Test
Erneuerbare Energien
Wärmebrücken
Informationen & Aktuelles
Energie-Ratgeber
Fördermittel
Vorträge
Gesetze u. Verordnungen
Fachbegriffe
Ihr Energieberater
Kontakt
Anfahrt
Impressum
Datenschutz
Energienews
>> zurück
15.05.2018
Einigung bei EEG-Eigenversorgung
Bei einem Treffen von Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am 7. Mai 2018 wurde u.a. die Frage der EEG-Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen (Anlagen ab August 2014) erörtert. Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung und Entscheidung durch die EU-Kommission wurde folgende Grundsatzeinigung erzielt:
KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40 % der EEG-Umlage.
Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen 40 % der EEG-Umlage.
Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 % EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7000 Vollbenutzungsstunden dann 100 %.
Für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum 1. Januar 2018.
www.bmwi.de
mit freundlicher Unterstützung von
Gebäude Energie Berater
Energienews
16. April 2021
Tool unterstützt KMU bei der Erfassung von Energiedaten
15. April 2021
GEG-Vollzug: DEN befürchtet ungleichen Wettbewerb
14. April 2021
Dachdeckerhandwerk kann sich nicht beklagen
13. April 2021
Schimmel braucht Wasser, keine Luftfeuchtigkeit
13. April 2021
Haushalte verbrauchten 2020 mehr Trinkwasser
alle News
Login
|
Kontakt
|
Impressum
|
Datenschutzerklärung
|
Anfahrt
|
AGB
|
Sitemap
×